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Ich/wir haben Interesse an einer Betreuung und würden uns über eine unverbindliche Beratung sehr freuen.

Wir sind ein professioneller Betreuungsdienst, und bieten Ihnen individuelle Unterstützung
Alltagsbegleiter aus Wuppertal

Wir bieten tägliche Betreuung, Unterstützung im Alltag und Haushaltshilfe in Ihrer Umgebung an. Als zugelassener Betreuungsdienst gemäß § 45a SGB XI können die Kosten für die Betreuung von den Pflegekassen übernommen werden.

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Unser Betreuungsdienst wird von allen Pflegekassen unterstützt

Unsere Leistungen im Überblick

Ihr Betreuungsdienst für individuelle Unterstützung im Haushalt, Garten oder im privaten Leben.

Alltagsunterstützung

Unterstützung bei Arztbesuchen, Begleitung bei Spaziergängen, Hilfe bei Einkäufen uvm.

Haushaltshilfe

Unsere erfahrenen Reinigungskräfte sorgen für ein sauberes und ordentliches Zuhause.

Garten- & Hausarbeiten

Von der Gartenpflege bis zur Hausreinigung - wir stehen Ihnen zur Seite.

Individuelle & Bürokratiehilfe

Wir erledigen den Papierkram für Sie, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.

Kochservice

Genießen Sie hausgemachte Mahlzeiten, ohne den Aufwand der Zubereitung und des Einkaufs.

Wäsche- & Bügelservice

Wir kümmern uns um Ihre Wäsche, damit Sie Zeit für schöne Dinge im Leben haben.

Wussten Sie das?

125,- € ab Pflegegrad 1!

Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie 125€ von Ihrer Krankenkasse für unsere Betreuungsdienste.

Schulbegleitung für Kinder

Wir bieten auch Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche an.

Häuslische Betreuung nach einem Unfall

Bis zu 4 Wochen Betreuungszeit sind möglich, sofern kein Pflegegrad vorliegt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit ist erforderlich.

Kostenloser Anspruch auf Schwangerschaftshilfe

Während und nach der Schwangerschaft sowie bei Krankheit oder Unfall bieten wir Unterstützung für Sie kostenlos an.

Ihr Anspruch auf Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1
Leistungen
Pro Monat
Pro Jahr
Entlastungsbetrag
125,00 €
1500,00 €
Umwandlung Sachleistung
– €
– €
Pflegegeld (60% davon)
– €
– €
Verhinderungspflege
– €
– €
Kurzzeitpflege
– €
– €
Summe

1.500,00 €
Pflegegrad 2
Leistungen
Pro Monat
Pro Jahr
Entlastungsbetrag
125 €
1.500,00 €
Umwandlung Sachleistung
289,60 €
3.475,20 €
Pflegegeld (60% davon)
189,60 €
2.275,20 €
Verhinderungspflege
134,33 €
1.612,00 €
Kurzzeitpflege
61,16 €
806,00 €
Summe

9.668,40 €
Pflegegrad 3
Leistungen
Pro Monat
Pro Jahr
Entlastungsbetrag
125,00 €
1.500,00 €
Umwandlung Sachleistung
545,20 €
6.542,40 €
Pflegegeld (60% davon)
327,00 €
3.924,00 €
Verhinderungspflege
134,33 €
1.612,00 €
Kurzzeitpflege
61,16 €
806,00 €
Summe

14.384,40 €
Pflegegrad 4
Leistungen
Pro Monat
Pro Jahr
Entlastungsbetrag
125,00 €
1.500,00 €
Umwandlung Sachleistung
677,20 €
8.126,40 €
Pflegegeld (60% davon)
436,80 €
5.241,60 €
Verhinderungspflege
134,33 €
1.612,00 €
Kurzzeitpflege
61,16 €
806,00 €
Summe

17.286,00 €
Pflegegrad 5
Leistungen
Pro Monat
Pro Jahr
Entlastungsbetrag
125,00 €
1.500,00 €
Umwandlung Sachleistung
838,00 €
10.056,00 €
Pflegegeld (60% davon)
540,60 €
6.487,20 €
Verhinderungspflege
134,33 €
1.612,00 €
Kurzzeitpflege
61,16 €
806,00 €
Summe

20.461,20 €
Informieren Sie sich jetzt über unsere vielfältigen Dienstleistungen:
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Infos zu Pflegeversicherung Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung spielen eine entscheidende Rolle in der Unterstützung von betreuenden Personen. Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad, und neben der Höhe des Pflegegeldes werden auch die Verrechnungsmöglichkeiten mit anderen Leistungen sowie der Umwandlungsanspruch der Sachleistungen betrachtet. Dieser Überblick bietet einen detaillierten Einblick darüber.

Pflegegeld

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Es wird an pflegebedürftige Personen gezahlt. Es kann auch an Pflegepersonen weitergegeben werden. Das Pflegegeld kann mit Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verrechnet werden, jedoch mit Kürzung, wenn andere Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Verrechnung mit Pflegegeld

Der umgewandelte Betrag wird wie ein Teil der ambulanten Sachleistungen behandelt und kann neben anderen Pflegeleistungen wie dem Pflegegeld genutzt werden.

Auch wenn Pflegebedürftige das Pflegegeld, aber keine ambulanten Pflegesachleistungen beziehen, müssen sie trotzdem halb- oder vierteljährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Umwandlungsanspruch der Sachleistungen

Nicht genutzte ambulante Pflegesachleistungen können neben dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € für zusätzliche Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden, wobei ein zusätzlicher Umwandlungsanspruch von maximal 40% des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrags besteht.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bietet bis zu 6 Wochen Ersatzpflege pro Jahr oder stundenweise, bis das Budget aufgebraucht ist; es besteht die Möglichkeit, bis zu 806 € zusätzlich für Kurzzeitpflege zu nutzen, wobei während der Verhinderungspflege weiterhin ein Teil des Pflegegeldes ausgezahlt wird und Renten- sowie Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse übernommen werden.

Ihr Wohlstand und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle!

Unser Ziel ist es, Ihnen eine bessere Lebensqualität zu bieten und Ihnen die Freiheit zu geben, das Leben in vollen Zügen zu genießen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir kümmern uns so schnell es geht um Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen nach Erhalt Ihrer E

Was passiert mit meinen Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist.

Was ist ein „Eigenanteil“?

Unser Betreuungsdienst bietet Unterstützung für verschiedene Bedürfnisse an. Für Personen mit Pflegegrad 1-5 besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Sollte dieses Guthaben ausgeschöpft sein, tragen unsere versicherten Kunden den Restbetrag für den Monat selbst. Alle anderen Kunden, die nicht über staatliche Unterstützung verfügen, tragen die Kosten für unsere Dienstleistungen eigenständig.

Was ist ein „Entlastungsbetrag“, „Umwandlung“, „Sachleistungen“, „Verhinderungspflege“, „Pflegegeld“,„ „Kurzzeitpflege“?
  • Entlastungsbetrag: Ein Geldbetrag, der Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung steht, um ihnen Unterstützung im Alltag zu ermöglichen, unabhängig von der Pflegestufe.
  • Umwandlung: Die Möglichkeit, nicht genutzte Leistungen, wie z.B. Pflegesachleistungen, in andere Formen der Unterstützung umzuwandeln, um individuelle Bedürfnisse besser zu decken.
  • Sachleistungen: Pflege- und Betreuungsleistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, wie z.B. Körperpflege, Essen zubereiten, oder Medikamentenverabreichung.
  • Verhinderungspflege: Kurzzeitige Ersatzpflege, die Angehörige oder andere Pflegepersonen entlastet, wenn sie vorübergehend verhindert sind, die Pflege zu übernehmen, z.B. bei Urlaub oder Krankheit.
  • Pflegegeld: Eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, um die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu ermöglichen.
  • Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, z.B. während der Verhinderungspflege oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Was ist eine Haushaltshilfe/Kochservice/usw.?

Unsere Leistungen werden auf Stundenbasis berechnet. Die Abrechnung erfolgt am Ende der erbrachten Leistungen, üblicherweise gegen Ende eines Monats. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder direkt mit Ihrer Krankenkasse oder direkt mit Ihnen. Diese transparente Abrechnungsmethode ermöglicht es Ihnen, die tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden zu überprüfen und gewährleistet klare und verständliche Zahlungsmodalitäten.

Welche Qualifikationen haben Ihre Betreuungskräfte?

Unsere Mitarbeiter haben alle die Basisqualifikation nach ANFÖVO.

Bieten Sie flexible Zeitpläne für die Betreuung an?

Wir brauchen für die Planung und Umsetzung Vorlauf Zeit, sollte es sich um einen Notfall handeln, dann Kontaktieren Sie uns gerne, wir finden gemeinsam für Sie die bestmögliche Lösung.

Welche zusätzlichen Ressourcen oder Unterstützung bieten Sie den Familien und Angehörigen an?

Individuelle Beratung, das Thema Betreuung und Pflege ist sehr Umfangreich. Neben dem Entlastungsbetrag und dem Pflegegeld gibt es noch andere Leistungen der Pflegeversicherungen.


Wie beispielsweise:

  • Umwandlung von Sachleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Tages- & Nachtpflege
Welche Art von Unterstützung bieten Sie bei der Beantragung von staatlichen Zuschüssen oder Versicherungsleistungen?

Sprechen Sie uns gerne mit Ihrem Verlangen an, wir versuchen Sie weitestgehend so gut wir können zu Unterstützen.

Gibt es eine Mindeststundenzahl pro Besuch oder pro Woche?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat, das entspricht 3 Stunden und haben dann noch ein Restguthaben von 17 €. Bei 4 Stunden haben Sie einen Eigenanteil von 19 EUR zu entrichten.

Welche Zahlungsmethoden akzeptieren Sie und wie erfolgt die Abrechnung?

Sie erreichen uns immer über alle unsere Kontaktmöglichkeiten:

  • Telefon: +49 2403 88 13 030
  • Kontaktformular
  • E-Mail: kontakt@g

Karriere bei Gelem Hilft

Aktuelle Stellenangebote

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Warum Gelem Hilft

Individuelle Betreuung

Wir passen unsere Dienstleistungen an Ihre speziellen Anforderungen an und bieten maßgeschneiderte Lösungen.

Qualifiziertes Personal

Unser Team besteht aus erfahrenen Fachkräften, die sich mit Herz und Seele um Ihr Wohl kümmern.

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Wir sind flexibel in Bezug auf Termine und Dienstleistungen und richten uns nach Ihrem Zeitplan

Vertrauen und Sicherheit

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